09.06.2010

Prämiengutschein nutzen - Kosten sparen


Wir möchten an dieser Stelle auf eine mögliche Förderung für die Ausbildung sowie für die Kurse neben / nach der Ausbildung (Postgraduate, Anatomie, Daryl Herbert Sommerkurs) eingehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und helfen, wo wir können.

Was sind Prämiengutscheine?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat mit der Einführung der „Bildungsprämie“ ein neues Instrument zur Förderung der Weiterbildung von Erwerbstätigen geschaffen. Damit werden insbesondere Menschen mit geringem Einkommen unterstützt:
Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 € erhalten Erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 €, (51.200 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Voraussetzung ist jedoch, dass sie mindestens die gleiche Summe als Eigenanteil leisten.

Wie erhalte ich einen Prämiengutschein?
Sind Sie an einem Prämiengutschein interessiert, müssen Sie in jedem Fall ein Beratungsgespräch in einer der ausgewählten Beratungsstellen führen. Im Rahmen einer Prämienberatung werden die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt.

Folgende Voraussetzungen müssen immer erfüllt sein:
* Sie sind erwerbstätig (also z.B. nicht Empfängerin oder Empfänger von ALG I oder II)
* Sie wählen eine Maßnahme, die der individuellen beruflichen Weiterbildung dient (also keine betriebliche Weiterbildung, keine Weiterbildung im Rahmen der allgemeinen Lebensführung)

Die Beratungsstelle erklärt die Finanzierungsmöglichkeiten und nennt auf dem Prämiengutschein das Weiterbildungsziel und geeignete Weiterbildungsanbieter.

Wie löse ich den Prämiengutschein ein?
* Sie buchen bei einem der genannten Weiterbildungsanbieter einen Kurs für das auf dem Gutschein angegebene Weiterbildungsziel. Es ist zwingend notwendig, dass die Anmeldung zur Weiterbildung erst nach der Förderzusage ausgefüllt wird.
* Bei Annahme des Prämiengutscheines akzeptiert der Weiterbildungsanbieter die anteilige Begleichung der Gebühren in Höhe des Gutscheinwertes. Die restlichen Gebühren in Höhe von mindestens 50 % der Gesamtsumme begleichen Sie (bis 14 Tage vor Beginn des 1. Seminares).

Die Förderrichtlinie sowie die Listen der anerkannten Beratungsstellen in Deutschland finden Sie auf der offiziellen Webseite der Bildungsprämie: www.bildungspraemie.info


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