Berufspolitische Situation
Es gibt keine staatliche Regelung der Ausbildung und der Berufsbezeichnung
der Osteopathie in Deutschland. Es gibt auf Länderebene lediglich eine
staatliche Regelung. Seit November 2008 gibt es im Bundesland Hessen eine
Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für Osteopathen (WPO-Osteo).
Die WPO-Osteo regelt den Weg zur Erteilung einer staatlichen Erlaubnis zur
Führung der Weiterbildungsbezeichnung Osteopathin/Osteopath in Hessen.
Diese WPO bringt allerdings keine Vorteile für die Berufsausübung. Sie regelt
nicht die Berufsausübung eines Osteopathen; dies ist weiterhin Ärzten und
Heilpraktikern vorbehalten.
Durch die WPO-Osteo wird kein eigenständiger Beruf des 'Osteopathen'
geschaffen. Außerdem sieht die WPO eine maximale Studiendauer von vier
Jahren vor ► konkret bedeutet das, daß 1350 Unterrichtsstunden innerhalb
von 4 Studienjahren absolviert werden müssen!
Akademische & politische osteopathische Instanzen in Deutschland
* AFO = Akademie für Osteopathie e.V., AFO
Ziele: die AFO arbeitet als unabhängiges Organ für einen einheitlichen
Standard und für gesicherte Qualität im Bereich der Osteopathie. Sie dient der
Lehre und Fortbildung, sowie der Forschung und Weiterentwicklung im Bereich
der Osteopathie. www.osteopathie-akademie.de
* BAO = Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie e.V.
Ziele: die Festlegung von Ausbildungs- und Prüfungskriterien für Ausbildungsgänge
in der Osteopathie, die Qualifikation der Lehrpersonen und die
Entwicklung eines zukünftigen Berufes "Osteopath". www.bao-osteopathie.de
* BVO = Bundesverband Osteopathie e.V
Ziele: die Anerkennung der Osteopathie als Behandlungsmethode im deutschen
Gesundheitssystem. So legen wir besonderen Wert auf Öffentlichkeitsarbeit,
aber auch auf qualifizierte Ausbildung. www.bv-osteopathie.de
* VOD = Verband der Osteopathen Deutschland e.V.
Ziele: Anerkennung des eigenständigen Heilberufs Osteopath, Information und
Qualitätssicherung, Vermittlung von Therapeuten. www.osteopathie.de